Internationales Einheitsrecht und einheitliche Auslegung
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 147
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In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 147
In: Schriften zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung 29
In: Internationalrechtliche Studien 16
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 4383
In: Internationalrechtliche Studien 22
In: Veröffentlichungen des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin 26
In: Internationales Handelsrecht: IHR ; Zeitschrift für das Recht des internationalen Warenkaufs und -vertriebs = International commercial law, Band 19, Heft 4, S. 133-136
ISSN: 2193-9527
In: Schriften zum Internationalen Recht 197
Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage nach einer einheitlichen Auslegung gleichlautender Begriffe in den verwandten europäischen Verordnungen Rom I, Rom II und Brüssel I. Der Erlass zahlreicher Verordnungen zum Zuständigkeits- und Kollisionsrecht in den letzten Jahren verdeutlicht, dass das Unionsrecht in diesem Bereich zunehmend ein eigenständiges System bildet. Aus dem Systemgedanken folgt der Grundsatz, Widersprüche innerhalb der europäischen Rechtsordnung zu vermeiden, indem Wertungsparallelen bei verwandten Rechtsakten beachtet werden. Je enger Unionsrechtsakte in ihren Wertungen verwandt sind, desto mehr ist eine einheitliche Auslegung geboten. Für die einheitliche Auslegung der Rom I-, Rom II- und Brüssel I-VO sprechen die übereinstimmende Zielsetzung der Verordnungen, die Auslegungsgebote in den Erwägungsgründen der Verordnungen und ihre Strukturgleichheit. Der EuGH hat sich in aktuellen Urteilen ebenfalls für eine einheitliche Auslegung der Verordnungen ausgesprochen.
In: Schriften zum Internationalen Recht, 197
Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage nach einer einheitlichen Auslegung gleichlautender Begriffe in den verwandten europäischen Verordnungen Rom I, Rom II und Brüssel I. Der Erlass zahlreicher Verordnungen zum Zuständigkeits- und Kollisionsrecht in den letzten Jahren verdeutlicht, dass das Unionsrecht in diesem Bereich zunehmend ein eigenständiges System bildet. Aus dem Systemgedanken folgt der Grundsatz, Widersprüche innerhalb der europäischen Rechtsordnung zu vermeiden, indem Wertungsparallelen bei verwandten Rechtsakten beachtet werden. Je enger Unionsrechtsakte in ihren Wertungen verwandt sind, desto mehr ist eine einheitliche Auslegung geboten. Für die einheitliche Auslegung der Rom I-, Rom II- und Brüssel I-VO sprechen die übereinstimmende Zielsetzung der Verordnungen, die Auslegungsgebote in den Erwägungsgründen der Verordnungen und ihre Strukturgleichheit. Der EuGH hat sich in aktuellen Urteilen ebenfalls für eine einheitliche Auslegung der Verordnungen ausgesprochen. Mit Verabschiedung des Amsterdamer Vertrages wurde der EG die umfassende Kompetenz zur Angleichung des mitgliedstaatlichen Kollisions- und Verfahrensrechts verliehen. Auf dieser Grundlage wurden die Brüssel I-VO, die Rom I-VO und die Rom II-VO erlassen und ein zusammenhängendes europäisches Privat- und Verfahrensrecht für internationale Schuldverhältnisse geschaffen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Kohärenzfragen im Verhältnis der Rechtsakte zueinander. Manuela Köck wurde 1981 geboren. Sie studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Regensburg. Während des Studiums verbrachte sie jeweils ein Auslandssemester in Washington D.C. und in Prag. Ihr Referendariat absolvierte Manuela Köck von 2007–2009 im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Sie ist seit 2010 als Rechtsanwältin zugelassen und war von 2010 bis 2012 promotionsbegleitend bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart im Bereich Litigation/Schiedsverfahren tätig. Seit Juni 2012 ist Manuela Köck bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt. Dort ist sie überwiegend im Bereich M&A sowie Gesellschaftsrecht tätig.
In: Schriften zum Internationalen Recht 197
Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage nach einer einheitlichen Auslegung gleichlautender Begriffe in den verwandten, europäischen Verordnungen Rom I, Rom II und Brüssel I. Der Erlass zahlreicher Verordnungen zum Zuständigkeits- und Kollisionsrecht in den letzten Jahren verdeutlicht, dass das Unionsrecht in diesem Bereich zunehmend ein eigenständiges System bildet. Aus dem Systemgedanken folgt der Grundsatz, Widersprüche innerhalb der europäischen Rechtsordnung zu vermeiden, indem Wertungsparallelen bei verwandten Rechtsakten beachtet werden. Je enger Unionsrechtsakte in ihren Wertungen verwandt sind, desto mehr ist eine einheitliche Auslegung geboten. Für die einheitliche Auslegung der Rom I-, Rom II- und Brüssel I-VO sprechen die übereinstimmende Zielsetzung der Verordnungen, die Auslegungsgebote in den Erwägungsgründen der Verordnungen und ihre Strukturgleichheit. Der EuGH hat sich in aktuellen Urteilen ebenfalls für eine einheitliche Auslegung der Verordnungen ausgesprochen
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 18, Heft 11, S. 1214-1215
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft Band 5927